Die wichtigsten Fakten zur abschlagsfreien Hacklerregelung

Die abschlagsfreie Hacklerregelung ist gerecht?!

Rede von Horst Huemer, Betriebsratsvorsitzender bei Bosch-Rexroth OÖ, auf der Kundgebung für die dauerhafte Erhöhung des Arbeitslosengeldes am 17.11.20 in Wien

Wer bereits 45 Jahre oder mehr gearbeitet hat, gehört zu jenen Personen, die überdurchschnittlich lange ins Pensionssystem eingezahlt haben. Dies bedeutet Abschläge von bis zu 12,6 Prozent bei einem vorzeitigen Pensionsantritt. Viele haben in den vergangenen    Jahren die Abschläge hingenommen, da sie körperlich oder psychisch am Ende ihrer Kräfte waren.

Mit der abschlagsfreien Hacklerregelung seit 1. Jänner 2020 erhalten diese Menschen einfach ihren vollen Pensionsanspruch, den sie durch 45 Jahre Arbeit erworben haben. All jene, die im ersten Halbjahr 2020 abschlagsfrei in Pension gingen, hatten durchschnittlich 553 Beitragsmonate. Dem steht der  Durchschnitt aller Alterspensionen mit 428 Beitragsmonaten gegenüber Konkret sind es 10 Jahre und 5 Monate.

Folgende Lücken wären noch zu schließen:

  • Neuberechnung der Pension für alle, die ab 01.01.2014 mit Abschlägen in Pension gegangen sind, obwohl sie 45 Versicherungsjahre haben und abschlagsfreie Auszahlung der Pension ab 01.01.2020
  • Anrechnung auch der Präsenz-/Zivildienstzeiten auf die 45 Jahre
  • Ausweitung der Regelung auf BeamtInnen/Post/Bahn

Die abschlagsfreie Hacklerregelung ist leistbar!

 

Horrende Kosten

Nach Auskunft der Sozialministerin der ExpertInnenregierung im Dezember 2019 rechnete man mit jährlichen Mehrkosten von 26 Millionen. Im Finanzministerium wurde diese auf 70 Millionen geschätzt. Laut Dachverband der Sozialversicherungsträger betrugen die Pensionszahlungen allein im Jahr 2019 gut 39 Milliarden Euro. Das heißt, selbst wenn man die höhere Zahl von 70 Millionen nimmt, liegen die Kosten im Promille-Bereich (0,2 Prozent).

Auch Frauen profitieren in wenigen Jahren von der abschlagsfreien Hacklerregelung!

Zurzeit können Frauen mit 60 abschlagsfrei in Pension gehen. Die Anpassung des Frauenpensionsalters an das der Männer soll im Jahr 2033 abgeschlossen sein. Diese schrittweise Anpassung trifft alle Frauen, die nach dem 2.12.1963 geboren sind. Frauen, die ab dem 2.6.1968 zur Welt gekommen sind, haben bereits das gleiche Regelpensionsalter wie Männer. Mit der Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausmaß von bis zu fünf Jahren bzw. 60 Monaten auf die notwendigen 45 Arbeitsjahre profitieren auch Frauen.

Arbeiter und Angestellte haben das Recht, nach 45 Arbeitsjahren (ab 62) abschlagsfrei in Pension gehen zu können!

Laut PVA gab es im 1. Halbjahr insgesamt 40.625 neu zuerkannten Alterspensionen. Davon entfielen 6.269 auf die abschlagsfreie Langzeitversichertenregelung. Der Angestelltenanteil liegt bei rund 60 Prozent, der Arbeiteranteil bei 40 Prozent. Das heißt, auch Arbeiter erreichen die Voraussetzungen der abschlagsfreien Langzeitversichertenpension. Das Argument der Bundesregierung, dass Arbeiter nur selten auf 45 Beitragsjahre kommen, ist zudem eigenartig, da mancher Arbeiter in seiner beruflichen Laufbahn auch zu einem Angestellten werden kann. Zum Beispiel könnte ein Handwerker (Arbeiter) später im Leben in einem Baumarkt als Fachverkäufer (Angestellter) arbeiten. Außerdem gilt es zu bedenken, dass es auch eine Schwerarbeitspension ab 60 Jahren gibt, die nach Vorliegen von 45 Arbeitsjahren ebenso abschlagsfrei ist. Dort beträgt der Angestelltenanteil 15 Prozent und der Arbeiteranteil 85 Prozent.

Die PRO-GE kämpft gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung!

Die ÖVP hat am 21. Oktober 2020 angekündigt, dass die abschlagsfreie Hacklerregelung zurückgenommen werden soll. Beschließen will man dies anscheinend bei den Plenartagen vom 17. bis 20. November. Laut ÖVP ist diese Vorgehensweise mit den Grünen abgesprochen und soll im Abtausch mit der von den Grünen geforderten Einmalzahlung für Arbeitslose ("Arbeitslosenbonus") erfolgen.

>>> Regierung plant Pensionsraub

Für die PRO-GE ist klar: Diese Vorhaben ist ein Pensionsraub, denn die Betroffenen würden damit im Schnitt 300 Euro pro Monat weniger Pension erhalten. Wer 45 Jahre oder mehr gearbeitet hat, muss in Pension gehen können, ohne mit Abschlägen bestraft zu werden. Und es geht um Respekt vor den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die mit ihrer Leistung tagtäglich zum Wohlstand in Österreich beitragen.

 

Fakten Hacklerregelung

45 und 40 Jahre sind genug, dies gilt für ASVG, Bauern und Selbstständige!

Nach 45 und mehr wurde überdurchschnittlich ins Pensionssystem eingezahlt!

Vorzeitiger Pensionsantritt bedeutet mindestens 12,6% Abschläge!

Viele habendiese Abschläge hingenommen, weil sie körperlich oder und psychisch am Ende ihrer Kräfte waren.

Seit 1.Jänner voller Anspruch. Alle die jetz in Pension gingen, hatten durchschnittlich 553 Beitragsmonate.

Jene die sich in der Alterspension befinden hatten im Durchschnitt 428 Beitragsmonate.

Das sind 10 Jahre und 5 Monate.

 

Verbesserungen

Neuberechnung der Pensionen für alle ab 1.1.2014

Anrechnung von Kindererziehungszeiten von 60 Monaten, des Präsenz- bzw. Zivildienstes