Sicherungshaft

Am Freitag, den 27. November 2020 fand am Wiener Praterstern eine Versammlung statt, die beraten wollte, wie wir auf das von der Regierung angekündigte Terror-Paket reagieren sollten.

Ursprünglich hatten wir eine Besprechung zur Planung einer gemeinsamen Aktion geplant gehabt, die dann aufgrund der Corona-Maßnahmen ins Freie verlegt werden musste.

An die 50 Menschen waren dem Aufruf gefolgt, viel mehr als erwartet, was die Sache denn doch zu einer Kundgebung machte.

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Die Pläne der Regierung zur präventiven Sicherungshaft potenziell gefährlicher Asylwerber sind nun auf dem Tisch. Kurz zusammengefasst: Ein Beamter des Amtes für Fremdenwesen und Asyl kann die Sicherungshaft anordnen, wenn er befindet, dass von einem Asylwerber eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ ausgehe. Ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts habe die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung zu beurteilen, eine Haft bis zu sechs Monaten kann verhängt werden.