Strache

Die Pläne der Regierung zur präventiven Sicherungshaft potenziell gefährlicher Asylwerber sind nun auf dem Tisch. Kurz zusammengefasst: Ein Beamter des Amtes für Fremdenwesen und Asyl kann die Sicherungshaft anordnen, wenn er befindet, dass von einem Asylwerber eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ ausgehe. Ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts habe die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung zu beurteilen, eine Haft bis zu sechs Monaten kann verhängt werden.