Als die Regierung ihr Vorhaben klarmachte, ihr „Anti-Terror-Paket“ mit erweitertem Maßnahmenvollzug und einem neuen Straftatbestand des religiös begründeten Extremismus durch das Parlament zu bringen, waren berechtigte Empörung und Widerstand groß. Tatsächlich ist es uns gelungen, den Protest gegen diesen unerhörten Gesetzesentwurf auf die Straße zu bringen und hörbar zu machen. Aus allen Schichten der Gesellschaft hagelte es kritische Stellungnahmen. Dadurch wurde die Verabschiedung des diskriminierenden und menschenrechteverletzenden Gesetzes vorläufig verhindert.
Widerstand
Martin M. Weinberger, islamischer Erwachsenenbildner und Mitbegründer des Komitees zur Verteidigung der Grundrechte, spricht auf der Kundgebung vom 24. Februar 21 vor dem Parlamentseingang gegen das Extremismus-Gesetz, das als Anlassgesetzgebung im Rahmen der "Anti-Terror-Gesetzgebung" getarnt wurde – tatsächlich handelt es sich um ein lange geplantes Instrument zu erweiterten Durchgriffsrechten gegenüber Musliminnen und Muslimen.