Als die Regierung ihr Vorhaben klarmachte, ihr „Anti-Terror-Paket“ mit erweitertem Maßnahmenvollzug und einem neuen Straftatbestand des religiös begründeten Extremismus durch das Parlament zu bringen, waren berechtigte Empörung und Widerstand groß. Tatsächlich ist es uns gelungen, den Protest gegen diesen unerhörten Gesetzesentwurf auf die Straße zu bringen und hörbar zu machen. Aus allen Schichten der Gesellschaft hagelte es kritische Stellungnahmen. Dadurch wurde die Verabschiedung des diskriminierenden und menschenrechteverletzenden Gesetzes vorläufig verhindert.
Jetzt nimmt die Regierung den nächsten Anlauf und kündigt an, das Gesetzespaket wie geplant durchzupeitschen, inklusive „Fußfesseln für bedingt Entlassene“, inklusive einer „Imameliste“ unter Umgehung der islamischen Glaubensgemeinschaft Österreichs, inklusive dem Versprechen, die Sicherungshaft bzw. Maßnahmenvollzug demnächst durchzusetzen, inklusive vor allem des Strafttatbestandes „religiöser Extremismus“, durch den Meinung strafbar wird.
Während die Ministerin Raab Worte drischt, dass es nicht gegen eine Religionsgemeinschaft ginge, rückgratlos begleitet von der Durchwinker-Ministerin Zadic, tönt der Bundeskanzler auf der internationalen Bühne, dass er Tatsachen gegen den „Politischen Islam“ schaffen würde. Diese Heuchelei beweist nur einmal mehr, dass unser Aufruf vom Jahresbeginn vollinhaltlich gültig ist.
Das ist Gesinnungsjustiz! Das ist ein Frontalangriff auf die Grund- und Menschenrechte. Wir müssen deshalb noch lauter werden! Unterstützt mit Eurer Unterschrift unseren Aufruf des Komitees zur Verteidigung der Grundrechte!
Wir danken für Eure Unterstützungserklärungen an https://aufruf.selbstbestimmtes-oesterreich.at
Wien, im Mai 2021
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Das Konstrukt „Politischer Islam“ – maskierter Generalverdacht
Die ÖVP betreibt auf den Spuren der FPÖ seit mehreren Jahren eine Kampagne gegen eine nebulöse Imagination, die sie „Politischen Islam“ nennen. Sie können nicht definieren, was das sein soll, denn jede Religion ist in der einen oder anderen Form politisch und auch die Anhängerinnen und Anhänger von Religionen sind politisch. Das Label „Politischer Islam“ ist deshalb der Generalverdacht gegen Musliminnen und Muslime. ÖVP und Konsorten wollen dieses Label aber auch nicht definieren, sie wollen es benützen. Es handelt sich daher um eine unerhörte Diskriminierung eines Teils der eigenen Bevölkerung und eine bewusste Spaltung von höchsten Regierungsstellen aus!
Preisgabe der Grundrechte und Spaltung der Gesellschaft
Eine ÖVP-bestimmte Regierung, diesmal in der Kombination Türkis-Grün, zeigt wieder einmal, wie sie sich mit Begriffen um die Sache und Verfassungsbrüche herumredet, wo sie längst mit Handlungen spricht. Diese Vorgehensweise ist insbesondere im Corona-Ausnahmezustand gefährlich, der den Regierenden solche Macht verleiht und zum antidemokratischen Missbrauch einlädt.
In der öffentlichen Trauer und Bestürzung nach dem Anschlag vom 2. November fragte die Regierung nicht nach dem eigenen Versagen und den tieferen Ursachen sowohl in polizeilicher als auch in gesellschaftspolitischer Hinsicht, sondern zeigte sofort auf den konstruierten Feind. Feierlich verwahrten sie sich gegen Spaltung und verkündeten, mit einem drakonischen Anti-Terror-Gesetz die Grundrechte schützen zu wollen. Mit ihren Entwürfen legen sie den Beweis vor, dass sie eben diese Spaltung der Gesellschaft betreiben und die Grundrechte preisgeben.
Straftatbestand „religiöser Extremismus“ – Weg von definierten Straftaten und hin zu Meinungen!
Kern des Gesetzes ist ein Straftatbestand des „religiös begründeten Extremismus“. Der „Politische Islam“ findet sich nicht im Gesetzestext, sondern nur in den Erläuterungen. Zu offensichtlich war den Grünen die Ungleichbehandlung einer Religionsgruppe. Die Stoßrichtung ist dennoch klar, zumal die (vorgebliche) Integrationsministerin Raab und der Kanzler Kurz nicht müde werden, von einem Gesetz gegen den „Politischen Islam“ zu sprechen. Es ist dasselbe Vorgehen wie beim türkisblauen Kopftuchverbot, das der Verfassungsgerichtshof erst kürzlich aus genau diesem Grund aufgehoben hat. Tatsächlich wird das Konstrukt gegen „religiösen Extremismus“ auf diese Weise sogar noch gefährlicher.
Das im Entwurf vorgelegte Konstrukt ist eine Umformulierung des § 247a gegen die Reichsbürger und stellt eine religiös motivierte extremistische Ausrichtung oder Handlung unter Strafe. Um diese Bestrafung einer Meinung zu verschleiern, wird wörtlich aus dem Reichbürgerparagraphen abgeschrieben: Die extremistische Ausrichtung wird als die Nichtanerkennung hoheitlicher Entscheidungen oder die Anmaßung ebensolcher definiert. Zu Recht kritisieren Verfassungsjuristen und Menschenrechtler*innen, dass dieser Straftatbestand schon längst von bestehenden Gesetzen umfasst wird. Auch die Vereinigung zu den im Entwurf genannten Straftatbeständen wird dazwischengeschaltet, was das Gesetz noch unbestimmter macht. Diese Unbestimmtheit ist gewollt und hat sich schon bei diversen Terrorparagraphen als Einfallstor für Gesinnungsjustiz erwiesen (etwa im Prozess gegen die Tierschützer oder türkische Linksaktivisten): Weg von definierten Straftaten und hin zu Meinungen!
Zudem wurde noch ein Imame-Verzeichnis angekündigt, durch das im Beruf als Imam tätige Personen direkt und namentlich der Kontrolle durch die Regierung und die Sicherheitskräfte unterstellt werden. Bewusst wurde deshalb die für die Imame gesetzlich vorgesehene islamische Glaubensgemeinschaft umgangen, die längst über eine solche Liste der in ihrem Rahmen tätigen Imame verfügt – sie stört nur. Das Islamgesetz wird dafür erneut umgeschrieben.
Sicherungshaft – aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Das eigentliche antidemokratische Kernstück der angekündigten Gesetzesverschärfungen hätte die „Sicherungshaft“ sein sollen – im Austrofaschismus und unter den Nazis als „Schutzhaft“ berüchtigt. Auf diese Weise können politische Gegner ohne Prozess weggesperrt werden. Dieser Teil erschien der Regierung zum gegebenen Zeitpunkt wohl zu risikoreich und hätte das ganze Propagandaprojekt gefährden können. Deshalb wurde die „Sicherungshaft“ aufgeschoben und mit der lange angekündigten „Reform des Maßnahmenvollzugs“ verquickt. „Maßnahmenvollzug“ ist eine Verharmlosung für die Einschränkung von Bürgerrechten und Freiheiten für Verurteilte über das verhängte Strafmaß hinaus. Die Regierung wirbt dafür: „Fußfesseln für Gefährder.“ Dabei ist diese Ausweitung des Maßnahmenvollzugs vermutlich nur der erste Schritt, denn aufgehoben ist das Projekt „Sicherungshaft“ noch lange nicht.
Das Gesetz der Brachialität – „Operation Luxor“
Wie die Regierung ihre Gesetze anzuwenden gedenkt, wurde noch im November bei einer lange geplanten Polizei-Operation deutlich. Willentlich wurde diese als Anti-Terror-Maßnahme gegen den „politischen Islam“ präsentiert und in eine nichtexistente Verbindung mit dem Anschlag in der Wiener Innenstadt gestellt. Die martialisch inszenierten Razzien im Rahmen der „Operation Ramses bzw. Luxor“ gegen seit langem anerkannte humanitäre Vereine und Einzelpersonen vorwiegend ägyptischer und palästinensischer Herkunft sollten zeigen, was die Staatsmacht bereits alles darf. Mit enormem Ressourceneinsatz machte sich der österreichische Staat zum Erfüllungsgehilfen des ägyptischen Militärregimes von as-Sisi.
Mit diesem Gesetz wird der Spielraum der Macht für die Regierenden noch erweitert – vorgeblich zum Schutz der Grundrechte, handelt es sich um eine ernste Gefahr für die Meinungsfreiheit, eine der Säulen eben jener Grundrechte.
Grundrechte verteidigen!
Nein zum Extremismus-Gesetz!
Komitee zur Verteidigung der Grundrechte
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