Ganz Österreich ist Steyr

Erklärung zu den Vorgängen im MAN-Werk in Steyr

Am 7. April 2021 lehnten fast zwei Drittel der rund 2200 Arbeiterinnen und Arbeiter, und der Angestellten in einer Urabstimmung im MAN-Werk in Steyr den Übernahmeplan des Investors und Aufsichtsratsmitglieds im VW-Konzern Siegfried Wolf ab. Mit diesem Plan hätten 40% der Beschäftigten ihren Job verloren und alle ArbeiterInnen hätten auf 15% ihres Nettolohns verzichten müssen. Zudem hätten die Pläne des Investors bei Leibe nicht eine sichere Zukunft für die restliche Belegschaft bedeutet. Und das obwohl das Geschäft insgesamt für den Konzern 2020 trotz Pandemie nicht schlecht gelaufen. So weist TRATON SE, der Mutterkonzern von MAN für 2020 ein operatives Ergebnis von 135 Mio Eur auf. Der Auftragseingang stieg im 2. Halbjahr 2020 um 21%.

Im 1. Quartal 2021 erreichte der Konzern ein EGT von über einer halben Milliarde Euro.

Bereits vor der Urabstimmung wurde massiver Druck auf die ArbeiterInnen und Angestellten ausgeübt, um sie zu bewegen, dem erpresserischen Projekt zuzustimmen. Plötzlich waren sie für den Erhalt des Produktionsstandorts in Steyr verantwortlich und nicht das von VW eingesetzte Management bei MAN. Der Erhalt von 8000 Arbeitsplätzen in der Region und eine Milliarde Euro an österreichischer Wertschöpfung wackelt, wenn sie sich nicht erpressen lassen würden.

Unmittelbar nach der Urabstimmung hat der Aufsichtsratsvorsitzende des VW-Konzerns, Hans Dieter Pötsch, erklärt, dass nunmehr die Werkschließung bis 2023 umgesetzt werde. Vor wenigen Tagen wurde verlautbart, dass der Abbau von LeasingarbeiterInnen unmittelbar bevorstehe. Einen neuen „Sozialplan“ lasse man von einer Anwaltskanzlei verhandeln.

Bereits in der Vergangenheit hat die VW Führung bewiesen, dass ihnen Umsatz, Eigenkapitalrendite und Börsenkurse wichtiger sind als die Menschen, was am Abgas-Skandal deutlich zu sehen war. Nunmehr agiert die Konzernleitung als wolle sie die ArbeiterInnen und Angestellten in Steyr, ja ganz Österreich, für ihre (seine) Unbotmäßigkeit bestrafen.

Warum kann die Konzernleitung so erpresserisch vorgehen? Es ist das EU-Rahmenrecht, das es ihnen ermöglicht, eine bis zum Jahr 2030 abgegebene Standortgarantie zu kündigen. Die im EU-Rahmenrecht verankerte Kapitalverkehrsfreiheit garantiert den Eigentümern, dass der Götze Eigenkapitalrendite unangetastet bleibt. Wie sehr strukturell die ArbeiterInnenseite durch das EU-Rahmenrecht geschwächt wird, erweist sich auch im Schweigen des Konzernbetriebsrats bei VW. Dem ist offenkundig auch das Hemd näher als der Rock.

Es ist aber auch der Umstand, dass die österreichische Bundesregierung den mit dieser Erpressung verbundenen Aufgaben überhaupt nicht gewachsen ist, und mit ihrer Haltung den VW-Eigentümern und dessen Management den besten Dienst dabei erweist, sich wie Heuschrecken verhalten zu können. Sie nehme die Entscheidung der ArbeiterInnen und Angestellten „mit Bedauern“ zur Kenntnis, verlautbarte Wirtschaftsministerin Schramböck. Wir aber brauchen keine Wirtschaftsministerin, die den Mut und die Entschlossenheit der Steyrerinnen und Steyrer bedauert.

 

Das türkise Projekt ist gescheitert. Niemand braucht eine Bundesregierung, die Willfährigkeit für die Wünsche der Kapitalseite mit einer rechten identitären Mobilisierung verbindet. Wir brauchen die aktive Verteidigung der Interessen der ArbeiterInnen und Angestellten gegenüber internationalen Investoren ebenso wie gegenüber jenen Teilen der Elite, welche das Bestreben nach souveränen Rahmenbedingungen zu verhindern suchen. Es braucht Rahmenbedingungen für Investitionen in eine ökologische und soziale Zukunft und dafür die Mobilisierung öffentlicher Mittel.

Wir sind für ein selbstbestimmtes, aber auch ein weltoffenes Österreich. Jeder ist eingeladen mit Österreich, mit Österreicherinnen und Österreichern, in Österreich, Geschäfte zu machen. Freilich müssen dafür die Regeln gelten, die wir in Österreich festlegen. Und keine amerikanischen, chinesischen oder russischen. Und auch keine deutschen, auch wenn sie Im Gewand des EU-Rechts daherkommen. Das EU-Recht beschneidet die Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen. Es müssen souveräne Gesetzesgrundlagen gelten, welche die Lohnpolitik und die Verhandlungsmacht von ArbeiterInnen in ihren Ländern nicht beschneiden, wie es durch das Freihandelsregime passiert. Wir wollen Offenheit, Verhandlungsbereitschaft und Vertragstreue. Lügnerei, Wortbruch und Erpressung wollen wir hier in Österreich nicht.

 

Wir fordern von der österreichischen Bundesregierung:

  1. Die volle Solidarität mit den Arbeiterinnen und Arbeitern, den Angestellten bei MAN in Steyr. Ihre Entscheidung muss respektiert werden. Alle Kampfmaßnahmen der ArbeiterInnen und Angestellten zur Verteidigung der Arbeitsplätze und ihrer berechtigten Ansprüche müssen unterstützt werden.
  1. Einen ökosozialen Zukunftsplan für das Werk in Steyr. Alle werden gebraucht! Niemand ist überflüssig! Wir brauchen die Kolleginnen und Kollegen in Steyr, ihre Kreativität und Arbeitsdisziplin. Allen Arbeiterinnen und Arbeitern, allen Angestellten muss eine würdige, gerecht entlohnte Arbeit entsprechend ihren Fähigkeiten und Wünschen garantiert werden. Es gibt mutige, innovative mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich. Sie müssen bei der Entwicklung eines derartigen Zukunftsplans ebenso einbezogen werden, wie die Beschäftigten und andere Institutionen. Im Unterschied zur türkisen Wirtschaftsministerin hat der schwarze Wirtschaftslandesrat in OÖ, Markus Achleitner, verstanden, dass auch das Land gefordert ist, am Finden einer Lösung mitzuwirken. Wir brauchen Investitionen in eine ökologische und soziale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Dafür müssen private Investitionen mobilisiert werden. Dafür müssen öffentliche Mittel mobilisiert werden. Auch eine Beteiligung der öffentlichen Hand muss in diesen Plan miteinbezogen werden. Und es gilt die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, dass sich diese Investitionen zum Vorteil der Menschen in Österreich entfalten können – als Grundlage einer Politik, die ökosoziale Transformation und Vollbeschäftigung in Österreich miteinander verknüpft.
  1. Die Bildung einer Taskforce, die alle Möglichkeiten rechtlich, politisch und wirtschaftlich gegen den VW-Konzern vorzugehen prüft und sie praktisch umsetzt. Die Interessensvertretung der Beschäftigten muss dabei ebenso einbezogen werden, wie Kammern und Gewerkschaften und andere Stakeholder. Die Ankündigung der Forschungsförderungsgesellschaft zwei Millionen Euro an Förderungen zurückzufordern, kann nur der Anfang sein. Bis zur Klärung aller rechtlichen Fragen müssen die Produktionsanlagen in Steyr für die berechtigten Ansprüche gerichtlich sichergestellt werden.