Mietenregulierung ist zurecht "wettbewerbsverzerrend"!

#mietenrunter! Für kommunale Politik im Sinne der Menschen!

Das Wettbewerbsrecht der Europäischen Kommission sieht sozialpolitische Investitionen nicht vor, wie sich unter anderem im Bereich Wohnen zeigt: So hat die Europäische Kommission der Immobilienwirtschaft in mehreren Verfahren gegen Gemeinden Recht gegeben: Kommunen dürfen, dem EU-Recht nach, um nicht „wettbewerbsverzerrend“ zu wirken, keine Mietenobergrenzen festschreiben. Genau diese Regulierungen braucht es jedoch, um leistbares Wohnen für alle zu garantieren!

Nadja Shah, Bundesgeschäftsführerin der Mietervereinigung Österreichs, zeichnet in ihrem Artikel „Der soziale Wohnbau und das EU Wettbewerbsrecht „ (A&W blog) nach, wie  der Gestaltungsspielraum im sozialen Wohnbau durch das EU-Recht beschnitten wird.