Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor eine Randgruppe in unserer Gesellschaft. Das zeigt sich leider deutlich im konkreten Umgang im Zuge der Bewältigung der COVID-19-Krise. So ist der Behindertenbereich derzeit mit Vorgängen konfrontiert, die zum Teil als fahrlässig zu bezeichnen sind:
Verdachtsfälle unter MitarbeiterInnen in Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, werden von 1450 mit der Begründung abgewiesen, dass keine primär dringende Testung für diese Personengruppe vorgesehen sei. Außer Acht gelassen wird dabei, dass diese MitarbeiterInnen engstens mit KlientInnen arbeiten, die sehr häufig RisikopatientInnen sind, außerdem die Gefahr der Ansteckung von KollegInnen, die dann das ganze Betreuungssysteme zum Kippen bringen kann. Seit über einer Woche bemühen sich Behindertenorganisationen darum, zu rascheren Testungen zu kommen, bis dato ohne Erfolg.
Menschen mit Behinderungen, die mit spezifischen Symptomen ins Krankenhaus eingeliefert werden, werden ohne Abwarten des COVID-19-Befunds wieder in häusliche Pflege bzw. in Einrichtungen entlassen.
Für Betreuung und Pflege von (amtlich festgestellten) Verdachtsfällen wird den Organisationen keine Schutzausrüstung für die MitarbeiterInnen zur Verfügung gestellt.
Die (auch unabhängig von der aktuellen Krise mangelhafte) Aufnahmekapazität von psychiatrischen Akutstationen wird zurückgefahren, was Aufnahmen in psychischen Krisen fast unmöglich macht. Das wiederum bringt die Betreuungssysteme außerhalb des Krankenhauses zum Teil in extreme Belastungssituationen.
Während für die Wirtschaft ein Krisenpaket nach dem anderen geschnürt wird, haben Organisationen der Wiener Behindertenhilfe bis heute keine Finanzierungsgarantie für die durch die COVID-19-Krise entstehenden Kosten erhalten.
Folgt man den Empfehlungen der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin zur „Allokation intensivmedizinischer Ressourcen aus Anlass der COVID-19 Pandemie“ vom 20. März 2020 werden Menschen mit Behinderungen, bei denen sehr häufig Komorbiditäten auftreten, unter diesen Voraussetzungen wenig Chancen auf eine diskriminierungsfreie Behandlung haben.
Das ist nicht hinzunehmen. Jeder Mensch ob mit oder ohne Behinderung hat das Recht die notwendige Behandlung in ausreichender Form zu erhalten. Niemand darf aufgrund eines höheren notwendigen Unterstützungsbedarfs in der medizinischen Versorgung diskriminiert werden.