Die Grünen als wahrscheinlicher neuer Regierungspartner der ÖVP geben sich oftmals als „antifaschistisch“, oder es wird ihnen zumindest von Außen zugeschrieben. Dabei wird der Inhalt von antifaschistischer Politik ausgehöhlt, als hätte Antifaschismus mehr mit dem jeweiligen „Anstrich“ zu tun, als mit den Haltungen der jeweiligen Organisationen und Parteien.
Damit muss gründlich aufgeräumt werden, ist das doch ein Einfallstor eines liberalen angeblichen „Antifaschismus“ in die antifaschistische Bewegung. AntifaschistInnen sollten sich nicht der Hoffnung hingeben, dass mit den Grünen der Kurs der herrschenden Politik der letzten Jahre verändert werden könnte. Wie weit es nämlich tatsächlich mit dem „Antifaschismus“ der Grünen her ist, dazu sollen Beispiele ihrer Politik in diesem Artikel Aufschluss geben.
Die Grünen, als glühende Verfechter der EU, haben alle Maßnahmen zur weiteren Aufrüstung und Schaffung einer EU-Armee mitbeschlossen. Angefangen mit den EU-Battlegroups bis zur Ständig Strukturierten Zusammenarbeit (EU/SSZ), wo Milliarden an Steuergeldern für die weitere Militarisierung der EU verwendet werden. Genauso haben sie zuge- stimmt, dass das Freihandelsabkommen CETA schlussendlich durchgewinkt wurde, trotz Widerstand und Protest großer Teile der österreichischen Bevölkerung.
Besonders hervorzuheben ist die Zustimmung der Grünen zum Vorstoß der ÖVP vor der Nationalratswahl 2019 das Vereinsrecht de facto komplett auszuhöhlen, mit dem fadenscheinigen Argument, die Identitäre Bewegung verbieten zu wollen. Der Vorstoß war das Vorhaben, dass Vereine künftig auch aufgelöst werden können, wenn sie dazu genutzt werden, „extremistisches oder staatsfeindliches Gedankengut zu verbreiten“, wenn sich „ein Verein gegen den demokratischen Grundkonsens richtet“. Dieser antidemokratische Vorstoß heißt nichts anderes, als dass Straftaten nach dem Strafgesetzbuch gar nicht mehr vorliegen müssten um einen Verein zu verbieten, sondern bloß ein „extremistisches oder staats- feindliches Gedankengut“ ausreichen würde. Was und wer da hineinfallen könnte, ist dann reine Willkür der jeweiligen Politik und Behörden. Die Grünen stimmen also dem Vorschlag zu, dass ein neuer Paragraph geschaffen wird, der ganz einfach auch auf verschiedenste antifaschistische, demokratische oder revolutionäre Gruppen und Bewegungen angewendet werden könnte. Dass es sich dabei um einen harten Angriff auf ein demokratisches Grundrecht handelt, und das Verbot der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) dabei nur als Vorwand dient, ist offensichtlich, denn die IBÖ könnte mit der Anwendung des Verbotsgesetzes aufgelöst werden. Genau dafür gibt es das Verbotsgesetz! Die nun geplante Änderung des Vereinsrechts richtet sich dabei eben nicht vorrangig gegen die IBÖ, sondern vor allem gegen kritische, kämpferische und revolutionäre Gruppen und Organisationen.
Dass die Grünen nichts mit Antifaschismus gemeinsam haben, wie die oben genannten Beispiele zeigen, unterstrichen sie nochmal doppelt mit der Unterzeichnung der jüngsten Resolution im EU-Parlament (die letzte Ausgabe der AfA berichtete davon). Sie unterzeichneten eine Stellungnahme, die Geschichtsverdrehung zu Gunsten Nazi-Deutschlands betreibt und „die Schlächter und die Befreier von Auschwitz“ auf eine Stufe stellt und ihnen gleichermaßen Schuld am 2. Weltkrieg gibt. Soviel zur „antifaschistischen Gesinnung“ der Grünen Partei!