Martin M. Weinberger, islamischer Erwachsenenbildner und Mitbegründer des Komitees zur Verteidigung der Grundrechte, spricht auf der Kundgebung vom 24. Februar 21 vor dem Parlamentseingang gegen das Extremismus-Gesetz, das als Anlassgesetzgebung im Rahmen der "Anti-Terror-Gesetzgebung" getarnt wurde – tatsächlich handelt es sich um ein lange geplantes Instrument zu erweiterten Durchgriffsrechten gegenüber Musliminnen und Muslimen. Indem die Musliminnen und Muslime einem Generalverdacht ausgesetzt werden, dem sogenannten "politischen Islam" anzugehören, der als "Gesinnungsverbrechen" im Gesetz zum Straftatbestand des "religiös motivierten Extremismus" definiert wird, kann die Regierung gegen unliebsame Kräfte mit dem "falschen" politischen Engagement (etwa für Palästina) mit Härte und Strafdrohung vorgehen. Trotz der Tarnung als allgemein ausgerichtetes Gesetz ist deutlich erkennbar, dass es sich um eine Diskriminierung der Religionsgemeinschaft der Musliminnen und Muslime handelt, was Menschenrechte verletzt.
Wegen dieses Angriffs gegen die Grund- und Menschenrechte, gegen die Freiheit der Meinung ist die Ablehnung des Gesetzesentwurfs entsprechend groß und gesellschaftlich breit aufgestellt. Martin M. Weinberger ruft dazu auf, diese Gesetzgebung zu verhindern und der Gesinnungsjustiz eine klare Absage zu erteilen.