#mietenrunter! Für kommunale Politik im Sinne der Menschen!
Das Wettbewerbsrecht der Europäischen Kommission sieht sozialpolitische Investitionen nicht vor, wie sich unter anderem im Bereich Wohnen zeigt: So hat die Europäische Kommission der Immobilienwirtschaft in mehreren Verfahren gegen Gemeinden Recht gegeben: Kommunen dürfen, dem EU-Recht nach, um nicht „wettbewerbsverzerrend“ zu wirken, keine Mietenobergrenzen festschreiben. Genau diese Regulierungen braucht es jedoch, um leistbares Wohnen für alle zu garantieren!